Strom ist heute so selbstverständlich wie die Luft zum Leben – ohne ihn steht das Leben still.
Doch was passiert eigentlich, wenn der Strom ausfällt? Klar, zuhause greifen wir auf Taschenlampen zurück oder bringen mit Kerzen ein bisschen Licht in die Dunkelheit. Dann bleibt die Küche eben kalt und die Haare nass, bis das Problem – meist nach sehr kurzer Zeit – wieder behoben ist.
In Unternehmen und Behörden kann ein Stromausfall weitaus gravierendere Folgen haben: Förderbänder stoppen, Server gehen offline, elektronische Türen verriegeln, Alarmanlagen und Zutrittskontrollen fallen aus. Und es geht noch schlimmer: Was, wenn im Krankenhaus plötzlich OP-Lampen verlöschen und Atemgeräte ausfallen? Nicht auszudenken – dann zählt jede Sekunde.
Genau hier greift die Notstromversorgung – sie hält den Betrieb durch USV-Systeme und Notstromaggregate am Laufen, wenn das Netz versagt. Eine zuverlässige Notstromversorgung ist daher kein „Luxus“, sondern absolute Pflicht!
Aber was hat die Notbeleuchtung denn nun mit der Notstromversorgung zu tun?
Notbeleuchtung und Notstromversorgung gehören untrennbar zusammen. Wenn der Strom ausfällt, sorgt die Notstromversorgung dafür, dass wichtige Systeme weiterhin funktionieren – und dazu gehört auch die Notbeleuchtung. Diese schaltet sich sofort ein, sobald das Licht im Gebäude erlischt. Sie wird entweder von eingebauten Batterien in den Leuchten oder von einer zentralen Notstromquelle gespeist. So bleiben Flucht- und Rettungswege sichtbar, Sicherheitszeichen leuchten weiter, und Menschen können sich sicher orientieren und evakuieren. Die Notstromversorgung liefert den Strom – die Notbeleuchtung zeigt den Weg
Der Leitfaden „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) zeigt strategisch-planerische und organisatorische Vorsorgemaßnahmen auf, um die Funktionsfähigkeit von Unternehmen und Behörden im Notbetrieb zu gewährleisten.
Die ganze Broschüre finden Sie auf der Website der DKE – oder unter folgendem Link:
https://www.dke.de/resource/blob/2355644/5e306631ab3e6a286db0aab621a8258a/leitfaden-notstromversorgung-unternehmen-behoerden-data.pdf