Ja – das klingt ohne Frage erstmal elektronisch, ist aber eher bürokratisch: Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben zur E-Rechnung im B2B-Bereich. Was genau sich ändert, warum das Ganze (trotz Bürokratie) Sinn macht und wie wir bei ER-elektronik damit umgehen, erklären wir hier.
Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine Rechnung als PDF per E-Mail. Das ist ab 2025 nicht mehr genug – zumindest im B2B-Bereich. Die neue E-Rechnung muss digital strukturiert sein, bestimmten Formaten entsprechen (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) und elektronisch lesbar sein. Sonst heißt es: „Zurück auf Los!“
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die Pflicht zur E-Rechnung für B2B Umsätze zwischen inländischen Unternehmen beschlossen, mit dem Ziel den Rechnungsprozess effizienter zu gestalten und die Mehrwertsteuerbetrugsbekämpfung zu verbessern.
Das heißt konkret:
Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Ab voraussichtlich 2027 ist das Senden von E-Rechnungen verpflichtend, wenn keine Ausnahmeregelung greift.
Was bedeutet das für unsere Geschäftspartner?
Wir von ER-elektronik haben unsere internen Prozesse bereits angepasst und sind auf die neuen Anforderungen vorbereitet: Wir können E-Rechnungen im XRechnungs- und ZUGFeRD-Format empfangen und Versenden unsere Rechnungen aktuell elektronisch mit zwei Anhängen – mit der PDF-Rechnung sowie nach der neuen gesetzlichen Vorgabe als elektronische Rechnung im X-Rechnungsformat.
Für Sie ändert sich also fast nichts! Wenn Sie bereits E-Rechnungen nutzen oder umstellen möchten, sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie dabei, eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.
Fragen zur E-Rechnung oder zur Umstellung?
Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns einfach unter info@er-elektronik.de