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Das Verwirrspiel um die Ausleuchtung von Rettungszeichenleuchten

Avatar of ER-elektronikER-elektronik - 23. Mai 2014 - Notbeleuchtung

Jedem Elektroinstallateur, der Ausschreibungen bearbeitet, ist folgendes Problem bekannt:

Eine bestimmte Elektroanlage soll eine Notbeleuchtung beinhalten und dazu sind Fluchtweg- und sonstige Sicherheitsleuchten erforderlich. Der Planer schreibt die Beschaffenheit dieser Leuchten, die Form ihrer Montage, ihrer Bestückung und gegebenenfalls das Design aus. Ein Punkt jedoch bleibt in der Mehrzahl der Ausschreibungen unbeachtet, und dies ist die konforme Ausleuchtung aller Sicherheitsleuchten. Die Bestimmungen sind klar geregelt, eingehalten indessen werden sie oftmals nicht. Dabei wird vergessen, dass nur einheitlich strahlende Notleuchten auch einheitlich und im Katastrophenfall als verbindlich vom menschlichen Auge wahrgenommen werden. Als Orientierungspunkt wirken nur die Leuchten, die hell und einprägsam mit einem hohen Farbkontrast strahlen. Alle anderen, die davon wesentlich abweichen, werden schnell übersehen und können zu Fehlreaktionen bei der Evakuierung führen.

Ein klein wenig Leuchtenkunde

Das Piktogramm jeder Rettungszeichenleuchte setzt sich aus einer Sicherheitsfarbe und einer Kontrastfarbe zusammen. Im Regelfall ist die Sicherheitsfarbe grün und sie stellt den Hintergrund des Piktogrammes dar. Die Kontrastfarbe hingegen dient der Symbolisierung und bezieht sich auf Pfeile, Symbole, Grafiken (laufender Mensch etc.) und sonstige Darstellungen. Zwischen Sicherheits- und Kontrastfarbe muss entsprechend EN 1838 ein ausgewogenes und festgelegtes Verhältnis bestehen. Allgemein wird in dieser Norm von Form, Farbe, Gestaltung und Leuchtdichte gesprochen. Konkretisiert darf das Verhältnis Lweiß : Lgrün nicht kleiner als 5:1 und nicht größer als 15:1 sein. Das Verhältnis Lmax : Lmin ist mit nicht größer als 10:1 vorgeschrieben. Die Lichtfarbe grün letztlich muss mindestens 2 cd/qm an jeder sichtbaren Stelle dieser Sicherheitsfarbe betragen. Das Grün im Piktogramm jeder in Betrieb befindlichen Fluchtwegleuchte sollte RAL 6032 entsprechen.
Theoretisch sind damit alle gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden, die in der industriellen Produktion von Rettungszeichenleuchten als verbindlich angesehen werden müssten. Weshalb bestehen auch weiterhin beträchtliche Abweichungen?

Ein klein wenig über einen globalisierten Markt

Es wäre schon verwunderlich, wenn nicht auch auf dem weltweiten Markt der Notbeleuchtung ein harter Wettbewerb bestehen würde. Dies soll jedoch keinesfalls bedeuten, dass sich manche Hersteller generell nicht an den europäischen Vorschriften orientieren würden. Vielmehr steht weltweit die kostenoptimierte Produktion im Vordergrund. Bereits das Material einer Leuchtenabdeckung kann die Sicherheitsfarbe und das Lmax : Lmin-Verhältnis verfälschen. Unüberlegte Verwendung von Piktogrammen aus universeller Siebdruckproduktion vom Autoaufkleber bis zur Sichtschutzfolie verstärkt diesen negativen Effekt und auch die Leuchtmittelauswahl ist entscheidend. Vergessen wird dabei, dass die nonkonforme Ausleuchtung von Rettungszeichenleuchten Menschenleben in Gefahr bringen kann.
Ein Komplettsystem mit einheitlich ausgeleuchteten Piktogrammen ist übersichtlich und unterstützt eine reibungslose Evakuierung. Ein Wirrwarr von unterschiedlich strahlenden Notleuchten hingegen stiftet Verwirrung und bedeutet ein hochgradiges Sicherheitsrisiko.

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