Nonkonforme Sicherheitsleuchten
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14. November 2014
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Notbeleuchtung
Unter allen Berufskollegen des Elektrohandwerks ist längst bekannt, dass der Preiskampf um jeden Auftrag auch im Bereich Notbeleuchtung teils kuriose Ausmaße angenommen hat. Betrifft dies die Materialauswahl in Anlagenteilen, die nicht sicherheitsrelevant sind, mag dies eine Ermessensfrage sein. Trotzdem entlarven sich Billiganbieter früher oder später selbst durch schlechte Materialqualität. Bei allen Sicherheitsbauteilen der Notbeleuchtung hingegen ist das Maß des Erträglichen übertroffen und ein solcher „Preisvorteil“ gefährdet nicht zuletzt Menschenleben. Jedes Fachunternehmen muss sich seiner Verantwortung bewusst sein, das seine Auftraggeber in seine Fachkompetenz und Zuverlässigkeit setzen. Deshalb ist es nur recht und billig, wenn nicht DIN-gemäße Materialien bei einer technischen Überprüfung durchfallen und der Errichter den Schaden bei völliger Kostenübernahme beseitigen muss.
Ein typischer Fall ist der Einsatz einer nonkonformen Rettungszeichenleuchte.
Billig gekauft sichert den Auftrag, aber keine vorschriftsmäßige Notbeleuchtung
Billiger geht es nicht – über die Suchfunktion eines großen Online-Auktionsportals taucht eine erstaunlich preiswerte Rettungszeichenleuchte für die Notbeleuchtung auf. Ihr Anbieter bezeichnet sich selbst als Profi für Notbeleuchtung und die Leuchte ist sogar zertifiziert. Was soll also einem Kauf dieser Leuchte im Wege stehen? Immerhin kostet sie beim Markenhersteller für Notbeleuchtung das Doppelte oder noch mehr. Bei nur zwanzig Piktogrammen in einer durchschnittlichen Sicherheitsanlage ergeben sich schnell einige Hunderte Euro Preisvorteil.
Allen Berufskollegen kann nur dringend angeraten werden, solche erstaunlich billigen Angebote trotz ihrer Sicherheitsversprechen zu hinterfragen. Jeder von ihnen ist verantwortlich für seine Einbauten, und bei der nächsten technischen Überprüfung der Notbeleuchtung wird der kurzfristige Preisvorteil zum Sicherheitsrisiko für Menschenleben, zur Kostenfalle und zum Imageschaden.
DIN-Normen der Notbeleuchtung wurden hier völlig außer acht gelassen.
Zunächst überrascht diese Rettungszeichenleuchte durch ihren niedrigen Preis. Sie sieht auf den ersten Blick völlig normal aus. Ist sie das aber wirklich?
Die DIN 4844 Teil 1 und 2 Notbeleuchtung enthält eindeutige Aussagen, wie eine Rettungszeichenleuchte und ihr Piktogramm beschaffen sein müssen. An einer solchen rechteckigen Sicherheitsleuchte muss die Breite die zweifache Höhe betragen, also b = 2 x a. Diese Leuchte sieht zwar optisch elegant in ihrer gestreckten Form von 250 x 110 mm Fläche aus, aber sie hält diese Formel nicht ein.
Außerdem ist der Abstand g des Piktogrammes zu den äußeren Kanten zu groß, sodass zu viel weißes Licht dessen Erkennbarkeit einschränkt.
Verheerend wird die Situation, indem dieser Anbieter der Leuchte einen ausschließlichen Bereitschaftsmodus in der Notbeleuchtung beimisst. Bekanntlich werden Rettungszeichenleuchten bis auf wenige Ausnahmen in Dauerschaltung betrieben.
Über die DIN-gemäße Ausleuchtung des Piktogrammes im Verhältnis 5 : 1 kann zwar nur gemutmaßt werden. Angesichts der erkennbaren Fehler liegt ein weiteres Manko jedoch nahe.
Fazit – durchgefallen.
Welche Folgen hat der Einbau nonkonformer Sicherheitsleuchten
An vorderster Stelle muss das Sicherheitsversprechen des Unternehmers stehen. Er provoziert durch denn Einbau nonkonformer Sicherheitsleuchten in seiner Notbeleuchtung Verwechslungen und Nichterkennung im Katastrophenfall.
Sicherheitsanlagen unterliegen aber auch technischen Überprüfungen. Beim nächsten Prüfungstermin der Notbeleuchtung fallen solche nonkonforme Leuchten durch. Der Unternehmer muss sie auf seine Kosten einschließlich aller Nebenarbeiten austauschen. Herstellung des korrekten Schaltungsmodus inklusive eventueller Neuverkabelungen, Trockenbau, Malerarbeiten und andere Bauleistungen, Ausfallzeiten durch den Nutzer und vieles mehr verschlingen den anfänglichen Preisvorteil. Sie erzeugen gravierende Mehrkosten und schädigen den Ruf des Unternehmens dauerhaft. Ist dies ein gewonnener und dennoch verlorener Auftrag wert?
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