Änderungen in der Energieverbrauchskennzeichnung
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05. August 2021
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Aktuelles,
Allgemeines
Das neue EU-Energielabel
Das Energielabel befindet sich auf verschiedensten Produkten und zeigt neben Energieeffizienzklassen auch Angaben zu weiteren Produkteigenschaften, so dass sich verschiedene Geräte gut vergleichen lassen.
Seit März dieses Jahres wurde das neue EU-Energielabel eingeführt, zuerst nur für gängige Haushaltsgeräte wie die Kühl- bzw. Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Fernseher und andere elektronische Displays.
Da zum 01. September 2021 die Umstellung für die Produktgruppe Beleuchtung ansteht, wollen wir hier nochmal für sie die wichtigsten Informationen zusammenfassen.
Was ändert sich?
Da größte Änderung betrifft die farbige Effizienzskala. Die zuletzt eingeführten Plus-Klassen (A+, A++ und A+++) entfallen und die Einteilung wird künftig wieder von A bis G reichen. Auch die Klassengrenzen werden verschoben, da auch neue und bessere Berechnungsmethoden für die Einteilung der Effizienzklassen eingeführt wurden.
Die technischen Innovationen hatten dazu geführt, dass die meisten Produkte in den obersten Klassen eingestuft wurden, so dass Unterschiede für Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht unbedingt einfach zu erkennen waren. Die neuen Berechnungsmethoden sollen auch dafür sorgen, dass die oberen Klassen erstmal frei bleiben, um so weitere Innovation zu ermutigen. Aus diesem Grund werden die energieeffizientesten Geräte am Markt mit den Klassen B oder gar nur C ausgezeichnet sein. Ebenfalls lassen sich alte Effizienzklassen nicht unmittelbar mit den neuen vergleichen, also die alte Einteilung „A+++“ entspricht nicht automatisch der neuen Klasse „B“.
Die Darstellung der Zusätzlichen Produktinformationen wurde durch neue Piktogramme vereinfacht, die schnell zu erkennen und verstehen sein sollen.
Eine weitere Neuerung wird ein QR Code auf dem Label sein, der zu der neuen, europäischen Datenbank (EPREL) führt, wo Kunden weitere Produktinformationen erhalten können.
Änderungen in der Notbeleuchtung
Notbeleuchtung ist von der neuen EU-Verordnung nicht direkt betroffen.
Unsere Leuchten müssen nicht mit einem Label versehen werden, aber unsere Leuchtmittel. Im Gegensatz zu den Haushaltsgeräten haben Händler bei der Produktgruppe Beleuchtung eine Übergangsfrist von 18 Monaten, um das neue Label auf allen Produkten zu ersetzen.
Wir streben eine zeitnahe Umsetzung an und werden Ihnen in Kürze die neuen Energielabel unserer Leuchtmittel präsentieren.
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