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Umsetzung der DIN EN 1838 und DIN EN 12193

Avatar of ER-elektronikER-elektronik - 20. November 2018 - Aktuelles, Allgemeines

Umsetzung der DIN EN 1838 und DIN EN 12193
 
Zur Einhaltung der neuen DIN EN 1838 und DIN EN 12193 müssen gegenüber der vorherigen Ausgabe mehr Sicherheitsleuchten montiert werden.

Dazu gehört die Ausleuchtung von folgenden Bereichen mit 5 Lux:
    • Erste-Hilfe-Einrichtungen
    • Brandmelde- bzw. Brandbekämpfungseinrichtungen
    • Einrichtungen und Bereiche für Menschen mit Behinderung

Neu ist außerdem die grundsätzliche Forderung nach einer Beleuchtung des Weges außerhalb eines Gebäudes bis zu einem sicheren Bereich bzw. einer Sammelstelle.
 
Die Beleuchtung von Außenbereichen birgt eine Herausforderung

Diese Forderung kann bei wenigen Brennstellen durchaus mit selbstversorgten Leuchten (mit Einzelbatterie) in hoher Schutzart gelöst werden. Nachteilig bei dieser Lösung ist, das die Temperaturen im Außenbereich die eingebauten Akkus schädigen können. Zum Beispiel im Winter, wenn die Temperaturen unter 0 Grad fallen. Davor kann der Akku durch den Einbau einer Heizung geschützt werden. Wie schützt man jedoch die Leuchte im Sommer, wenn durch sich das Leuchtengehäuse durch direkte Sonneneinstrahlung stark erwärmt?
 
Wie wir dieses Problem lösen würden

Mit einer abgesetzten, innerhalb des Gebäudes montierten Versorgungseinheit lassen sich beide Probleme – zu niedrige und zu hohe Temperaturen – problemlos umgehen. Unsere NVB Notlichtversorgungsgeräte versorgen bis zu 2 unserer - nur mit LED ausgestatteten - Leuchten im Außenbereich. Die Gesamtleistung kann hierbei bis zu 6W betragen.
                
Alternativ bieten wir Notstromversorgungsgeräte mit 220V Ausgangsspannung an. Damit lassen sich alle Leuchten versorgen die über ein DC taugliches Betriebsgerät verfügen. An unserem EGV15 lassen sich bis zu 2 Leuchten mit einer Gesamtleistung von 12W über eine Entfernung von bis zu 500m versorgen. Für 1-2 Leuchten mit einer Gesamt-Leistung von bis zu 200W empfehlen wir unser PGVG200, dass eine Versorgungsdauer von bis zu 8 Stunden hat, die z.B. für Beherbergungsstätten benötigt werden.

Sind Sie unsicher wie Sie die neuen Normen umsetzen sollen? Kontaktieren Sie uns gerne, denn wir finden immer eine Lösung.

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