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Sicherheitsbeleuchtung im Hotel

Avatar of ER-elektronikER-elektronik - 18. Juni 2015 - Notbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung in Beherbergungsstätten schützt Menschenleben

Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung ist überall dort vorhanden, wo mit großen Menschenansammlungen gerechnet werden muss. Dazu enthalten die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4/3 sowie weitere Normen eindeutige und verbindliche Aussagen. Diese beinhalten Form, Anzahl und Eindeutigkeit von Rettungszeichenleuchten, Mindestbeleuchtungsstärken von Sicherheitsbeleuchtungen und andere Dinge. Sie treffen aber auch Aussagen über die erforderliche Mindestzeitdauer, mit denen Batterien oder andere Fremdeinspeisungen den Notlichtbetrieb aufrechterhalten müssen. 
Beherbergungsstätten wie Hotels unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt von diesen Richtlinien. In solchen Gebäuden kann es durchaus erforderlich sein, dass Batterien eine Mindestabsicherung von acht Stunden Betriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung gewährleisten müssen. 

Auf welchen Überlegungen basiert diese Forderung?


Als Hotels gelten Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten. Das Gleiche gilt für Jugendherbergen und andere ähnlich dimensionierte Übernachtungsstätten, ggf. können auch Senioren und Pflegeheime unter diese Richtlinie fallen. All diese Gebäude sind häufig sehr weitläufig und benötigen bei einer Evakuierung und anschließenden Havariebekämpfung eine Mindestbeleuchtungsstärke über einen besonders langen Zeitraum.
Ihre Gäste sind aber auch mit den Örtlichkeiten viel weniger vertraut als beispielsweise die Beschäftigten in einem Produktionsbetrieb. Eine Evakuierung kann deshalb wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können sich gehörlose Gäste in den Hotelzimmern befinden, die einen akustischen Alarm nicht wahrnehmen.
Aus diesen Gründen kann ein achtstündiger Betriebserhalt der Sicherheitsbeleuchtung erforderlich sein. Er ist in der DIN VDE 0108-100 geregelt. Nicht betroffen davon sind Beherbergungsstätten in Hochhäusern mit einer Mindestgebäudehöhe von 22 Metern, für welche die Muster-Hochhausrichtlinie gilt.

Wann muss eine Sicherheitsbeleuchtung acht Stunden lang betriebsfähig sein?


Im üblichen Fall werden Sicherheitsbeleuchtungen in Beherbergungsstätten über einen Treppenlichtzeitschalter unter Verwendung von beleuchteten Lichttastern betrieben. Laut der genannten DIN muss die Mindestbrenndauer der Sicherheitsbeleuchtung 3 Stunden betragen. Durch die Schaltungsintervalle einer Treppenlichtzeitschaltung wird jedoch der Dauerbetrieb vermieden und die Kapazität der Batterie bleibt länger erhalten.
Nicht immer ist eine Treppenlichtzeitschaltung möglich. Befinden sich beispielsweise Kreuzungspunkte zu anderen Fluchtwegen im Verlauf der geschalteten Sicherheitsbeleuchtung, kann eine Zeitschaltung zum Verhängnis werden. Ist eine Nachrüstung von beleuchteten Lichttastern an solchen Punkten nicht möglich, muss die Batterie dieser Sicherheitsbeleuchtung in Dauerschaltung für acht Stunden dimensioniert sein.

Regelmäßige Wartung und Instandsetzung ist überlebensnotwendig


Aus diesen Anforderungen ergeben sich für Sicherheitsbeleuchtungen in Beherbergungsstätten besondere Anforderungen an die Wartung und Instandsetzung, aber auch an die Inaugenscheinnahme von Gefahrenstellen.
Selbst eine über acht Stunden betriebsfähige Sicherheitsbeleuchtung im Hotel versagt, wenn durch einen Kabelbrand oder andere Havarien deren Zuleitungen und Verbindungen zerstört werden. Ihnen sowie den technischen Einrichtungen wie Batterien und Leuchten gilt erhöhte Aufmerksamkeit bei der Revision. Sie ist zwingend notwendig, damit Hotels und andere Beherbergungsstätten Örtlichkeiten mit zuverlässiger Sicherheit sind

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