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Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung ist überall dort vorhanden, wo mit großen Menschenansammlungen gerechnet werden muss. Dazu enthalten die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4/3 sowie weitere Normen eindeutige und verbindliche Aussagen. Diese beinhalten Form, Anzahl und Eindeutigkeit von Rettungszeichenleuchten, Mindestbeleuchtungsstärken von Sicherheitsbeleuchtungen und andere Dinge.
Unter allen Berufskollegen des Elektrohandwerks ist längst bekannt, dass der Preiskampf um jeden Auftrag auch im Bereich Notbeleuchtung teils kuriose Ausmaße angenommen hat. Betrifft dies die Materialauswahl in Anlagenteilen, die nicht sicherheitsrelevant sind, mag dies eine Ermessensfrage sein. Trotzdem entlarven sich Billiganbieter früher oder später selbst durch schlechte Materialqualität.
Zu Recht interessieren sich unsere Kunden für die Lebensdauer der von uns eingesetzten Power LED. Für Ihr gutes Geld wird eben auch gute Qualität erwartet.
Der Fortschritt und die technische Entwicklung macht auch vor der Notbeleuchtung nicht halt. Nicht nur das die Leuchtmittel immer kleiner werden und dabei mehr Leistung haben, unsere Leuchten sollen und müssen immer mehr Aufgaben erfüllen. Die Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten müssen für eine Zentrale Versorgung genauso geeignet sein, wie für eine Einzelbatterieversorgung. Gerade bei Einzelbatterieleuchten spielt die Wärmeentwicklung eine große Rolle. Aus diesem Grundbesitzen wir seit mehreren Monaten einen Messplatz mit Wärmebildkamera.
Jedem Elektroinstallateur, der Ausschreibungen bearbeitet, ist folgendes Problem bekannt:
Eine bestimmte Elektroanlage soll eine Notbeleuchtung beinhalten und dazu sind Fluchtweg- und sonstige Sicherheitsleuchten erforderlich. Der Planer schreibt die Beschaffenheit dieser Leuchten, die Form ihrer Montage, ihrer Bestückung und gegebenenfalls das Design aus. Ein Punkt jedoch bleibt in der Mehrzahl der Ausschreibungen unbeachtet, und dies ist die konforme Ausleuchtung aller Sicherheitsleuchten